Ab dem 1. Januar 2024 erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz gemäss dem im September 2022 angenommenen Volksentscheid für das neue AHV-Gesetz:
Bisher Steuersatz Neuer Steuersatz
Normalsatz 7.7% 8.1%
Reduzierter Steuersatz 2.5% 2.6%
Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3.7% 3.8%
Es gibt einige Schlüsselpunkte, die Steuerpflichtige beachten sollten:
Massgebliches Datum für den Steuersatz:
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht das Rechnungsdatum, sondern das Leistungsdatum für den Mehrwertsteuersatz massgeblich ist. Leistungen, die 2023 erbracht wurden, können auch bei Rechnungsstellung im Jahr 2024 noch mit dem alten Satz abgerechnet werden. Umgekehrt müssen Rechnungen, die 2023 ausgestellt werden, aber Leistungen für 2024 umfassen, den neuen Satz berücksichtigen.
Aufteilung von periodischen Leistungen im Voraus:
Bei vorausbezahlten periodischen Leistungen wie Jahresabonnements wird die Mehrwertsteuer pro rata temporis auf den Leistungszeitraum aufgeteilt. Falls der genaue Beginn der Leistung nicht bekannt ist, aber klar ist, dass ein Teil nach dem 01.01.24 erbracht wird, wird dieser Teil mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.
Bestimmung des Steuersatzes bei unklaren Leistungszeiträumen:
Wenn der Zeitpunkt der Leistungserbringung beim Verkauf unklar ist (z.B. bei Mehrfachkarten), bestimmt der Verkaufszeitpunkt den anzuwendenden Steuersatz.
Entgeltsminderungen und Rechnungsstellung:
Rabatte, Skonti, Bonifikationen und Retouren müssen mit dem Steuersatz abgerechnet werden, der für die entsprechende Ursprungsleistung galt. Bei Rechnungen mit Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, muss das Datum oder der Zeitraum der Leistung mit dem darauf entfallenden Steuersatz angegeben werden. Fehlt diese Angabe, muss die gesamte Rechnung mit dem neuen Satz ausgestellt werden.
Empfehlungen zur Rechnungsstellung bis Ende 2023:
Es wird empfohlen, noch offene Aufträge bis Ende 2023 in Teilrechnungen und Situationsetats aufzuteilen. Diese sollten detailliert die begonnenen Leistungen in Bezug auf Art, Umfang, Gegenstand und Zeitpunkt auflisten.
Anpassung der Preislisten
Darüber hinaus ist es wichtig, die neuen Steuersätze in den vertraglichen Regelungen, Preislisten und Honorarordnungen entsprechend anzupassen.
Fazit
Die bevorstehende Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz ab Anfang 2024 erfordert von Steuerpflichtigen eine genaue Beachtung der relevanten Termine und Steuersatzbestimmungen. Es ist entscheidend, das Leistungsdatum gegenüber dem Rechnungsdatum zu berücksichtigen, die korrekte Anwendung der Steuersätze sicherzustellen und offene Aufträge bis Ende 2023 entsprechend aufzuteilen.
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