Erbschaftsplanung in der Schweiz – Streit vermeiden, Nachfolge regeln
- Daniel Marty

- 24. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Erbschaften betreffen früher oder später fast jede Familie. Trotzdem wird das Thema häufig aufgeschoben – aus Unsicherheit, aus emotionalen Gründen oder schlicht, weil man sich ungern damit befasst. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Fehlende oder unklare Regelungen können im Erbfall zu Unsicherheiten, Spannungen und Konflikten führen, die sich mit einer rechtzeitigen Planung oft entschärfen liessen.
Erbschaftsplanung ist kein Thema nur für ältere Menschen oder vermögende Familien. Sie betrifft alle, die Verantwortung übernehmen möchten – für ihre Angehörigen, ihr Vermögen und gegebenenfalls auch für ein Unternehmen. Dieser Beitrag gibt eine verständliche Orientierung zur Erbschaftsplanung in der Schweiz und zeigt, weshalb klare Regelungen so wichtig sind.

Warum Erbschaftsplanung kein Tabuthema sein sollte
Viele Konflikte im Erbfall entstehen nicht wegen der Höhe des Vermögens, sondern wegen Erwartungen, die nie ausgesprochen wurden. Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung des Nachlasses der gesetzlichen Erbfolge – unabhängig davon, ob diese den persönlichen Vorstellungen entspricht.
Erbschaftsplanung bedeutet nicht, alles bis ins letzte Detail festzulegen. Es geht vielmehr darum, Klarheit zu schaffen, Verantwortung wahrzunehmen und den Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen abzunehmen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Wille klar erkennbar und rechtlich umsetzbar ist.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz – kurz erklärt
Liegt keine letztwillige Verfügung vor, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Diese ist klar geregelt, entspricht aber nicht immer den persönlichen oder familiären Vorstellungen.
Je nach Familiensituation erben Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder oder – falls keine Nachkommen vorhanden sind – die Eltern beziehungsweise weitere Verwandte. Unverheiratete Partner sind ohne Testament oder Erbvertrag nicht gesetzlich erbberechtigt. Auch Patchwork-Konstellationen werden vom Gesetz nur eingeschränkt abgebildet.
Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen. Seit der Revision des Erbrechts per 1. Januar 2023 bestehen zwar teilweise grössere Gestaltungsspielräume, die gesetzlichen Pflichtteile bleiben jedoch weiterhin zu beachten.
Gestaltungsmöglichkeiten in der Erbschaftsplanung
Das schweizerische Erbrecht kennt verschiedene Instrumente, um den Nachlass gezielt zu regeln. Am bekanntesten ist das Testament. Damit können bestimmte Personen begünstigt, Vermögenswerte zugewiesen oder Anordnungen für den Erbfall getroffen werden. Daneben kann ein Erbvertrag sinnvoll sein, insbesondere wenn verbindliche Lösungen mit mehreren Beteiligten gewünscht sind.
Bei der Gestaltung sind die gesetzlichen Pflichtteilsrechte zu beachten. Diese schützen bestimmte nahe Angehörige und setzen der freien Verfügung Grenzen. Gute Erbschaftsplanung bedeutet deshalb, innerhalb des rechtlichen Rahmens Lösungen zu entwickeln, die sowohl juristisch tragfähig als auch familiär möglichst ausgewogen sind.
Typische Konfliktfelder aus der Praxis
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Konfliktfelder. Häufig geht es um das Empfinden, ungleich behandelt worden zu sein – etwa wenn zu Lebzeiten bereits Schenkungen erfolgt sind oder Vermögenswerte emotional sehr unterschiedlich bewertet werden.
Besondere Herausforderungen ergeben sich zudem bei Patchwork-Familien, bei gemeinsam geerbten Immobilien oder bei Vermögenswerten, die sich nicht ohne Weiteres aufteilen lassen. Gerade bei Liegenschaften prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.
Besonders sensibel sind Unternehmensbeteiligungen im Nachlass. Fehlt eine klare Regelung, kann dies zu Unsicherheiten bei Entscheidungsbefugnissen, finanziellen Belastungen oder unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung hilft, solche Risiken zu reduzieren.
Steuern und Erbschaften – ein wichtiger Aspekt
Auch die steuerlichen Folgen sollten nicht ausser Acht gelassen werden. Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Während Ehegatten und direkte Nachkommen in vielen Kantonen steuerlich begünstigt oder ganz befreit sind, können bei anderen Begünstigten erhebliche Steuerbelastungen entstehen.
Eine frühzeitige Planung hilft, die steuerlichen Auswirkungen realistisch einzuschätzen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Erbschaftsplanung und Unternehmensnachfolge
Private Erbschaftsplanung und unternehmerische Nachfolge hängen in der Praxis oft eng zusammen, sollten aber bewusst auseinandergehalten werden. Ein Unternehmen ist nicht nur ein Vermögenswert, sondern häufig auch Existenzgrundlage, Verantwortung und Zukunftsperspektive für Mitarbeitende und Familie.
Fehlt eine klare Regelung, kann ein Todesfall das Unternehmen erheblich belasten – etwa durch offene Zuständigkeiten, Liquiditätsfragen oder unterschiedliche Interessen unter den Erben. Umso wichtiger ist es, private Wünsche und unternehmerische Erfordernisse frühzeitig aufeinander abzustimmen.
Wann sollte man sich mit der Erbschaftsplanung befassen?
Erbschaftsplanung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Auslöser sind nicht nur Alter oder Vermögenshöhe, sondern oft konkrete Lebensereignisse: Heirat, Geburt von Kindern, Trennung, Erwerb von Immobilien, Selbständigkeit oder der Aufbau eines Unternehmens.
Ebenso wichtig ist die regelmässige Überprüfung bestehender Regelungen. Gesetzesänderungen, veränderte Vermögensverhältnisse oder familiäre Entwicklungen können dazu führen, dass frühere Anordnungen nicht mehr zur aktuellen Situation passen.
Fazit: Klarheit schafft Frieden
Eine durchdachte Erbschaftsplanung schützt nicht nur Vermögenswerte, sondern oft auch Beziehungen. Sie schafft Orientierung, reduziert Konfliktpotenzial und gibt Angehörigen in einer emotional belastenden Situation mehr Sicherheit.
Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann Entscheidungen mit Ruhe und Überblick treffen – statt unter Zeitdruck oder erst im Ernstfall. Die sachliche Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Bei komplexeren familiären, vermögensrechtlichen oder unternehmerischen Konstellationen kann fachliche Begleitung helfen, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.
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