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Immobilien im Privatvermögen – Steuern clever planen

  • Autorenbild: Daniel Marty
    Daniel Marty
  • 25. Juni
  • 5 Min. Lesezeit

Für viele Privatpersonen stellt die eigene Immobilie den grössten Vermögenswert dar. Entsprechend wichtig ist es, die steuerlichen Auswirkungen von Wohneigentum zu kennen. Dabei geht es nicht nur um die jährliche Steuererklärung, sondern auch um Unterhaltsarbeiten, energetische Sanierungen, den laufenden Vermögenssteuerwert oder einen späteren Verkauf.

Die Immobilien Steuern Schweiz betreffen Eigentümer nicht nur bei der jährlichen Steuererklärung, sondern während der gesamten Besitzdauer einer Liegenschaft. Wer die wichtigsten Regeln kennt und steuerliche Auswirkungen frühzeitig berücksichtigt, kann Fehlentscheide vermeiden und finanzielle Vorteile nutzen.



Modernes Einfamilienhaus in der Schweiz mit Unterlagen zur Immobilienplanung im Vordergrund. Symbolbild für Immobiliensteuern, Wohneigentum und langfristige Steuerplanung.
Wer Wohneigentum langfristig plant, sollte steuerliche Aspekte bereits bei Unterhalt, Sanierungen und einem späteren Verkauf berücksichtigen.

Immobiliensteuern umfassen in der Schweiz insbesondere den Eigenmietwert, die Vermögenssteuer, steuerlich abzugsfähige Unterhaltskosten, die Grundstückgewinnsteuer sowie weitere steuerliche Auswirkungen rund um den Besitz und Verkauf von Wohneigentum. Eine vorausschauende Planung kann langfristig erhebliche finanzielle Vorteile bringen.



Was bedeutet der Eigenmietwert für Eigentümer?

Wer in der Schweiz eine selbstgenutzte Immobilie besitzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert soll den wirtschaftlichen Vorteil abbilden, den Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber Mietenden haben.

Im Gegenzug können verschiedene Aufwendungen wie Schuldzinsen oder bestimmte Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden.


Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird jedoch nicht dauerhaft bestehen bleiben. Nach der Annahme der Reform zur Wohneigentumsbesteuerung soll der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum per 1. Januar 2029 abgeschafft werden. Bis dahin gelten die heutigen Regelungen grundsätzlich weiter.


Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Übergangsphase besonders relevant. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts werden voraussichtlich auch verschiedene bisherige Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt oder aufgehoben. Wer grössere Investitionen oder Finanzierungsentscheide plant, sollte diese Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen.



Welche laufenden Steuern fallen auf Wohneigentum an?

Neben dem Eigenmietwert wirkt sich Wohneigentum auch auf die Vermögenssteuer aus. Liegenschaften werden für Steuerzwecke mit einem amtlichen oder steuerlichen Wert erfasst und erhöhen das steuerbare Vermögen.

Die konkrete Bewertung unterscheidet sich je nach Kanton und liegt häufig unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie. Dennoch kann der Steuerwert insbesondere bei mehreren Liegenschaften oder stark gestiegenen Immobilienwerten eine erhebliche Auswirkung auf die jährliche Steuerbelastung haben.

In einigen Kantonen wird zusätzlich eine Liegenschaftssteuer erhoben. Diese fällt unabhängig von einem Verkauf oder einem erzielten Gewinn an und gehört zu den laufenden Kosten des Wohneigentums.

Gerade bei grösseren Vermögen lohnt es sich deshalb, den Steuerwert von Immobilien regelmässig zu überprüfen und dessen Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung zu berücksichtigen.



Welche Unterhaltskosten sind steuerlich abzugsfähig?

Unterhaltskosten gehören zu den wichtigsten steuerlichen Faktoren bei Wohneigentum. Allerdings sind nicht sämtliche Investitionen gleich zu behandeln.

Grundsätzlich gilt: Werterhaltende Aufwendungen können in der Regel steuerlich vom Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ersatz einer bestehenden Heizung

  • Fassadenrenovationen

  • Ersatz von Fenstern

  • Reparaturen und laufende Unterhaltsarbeiten

Anders verhält es sich bei wertvermehrenden Investitionen. Werden neue Wohnflächen geschaffen oder der Ausbaustandard wesentlich verbessert, gelten die Kosten grundsätzlich als Anlagekosten und können nicht unmittelbar vom Einkommen abgezogen werden.

Die Abgrenzung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen ist in der Praxis nicht immer eindeutig. Eine frühzeitige Planung kann helfen, unerwartete steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Viele Kantone erlauben Eigentümerinnen und Eigentümern zudem, zwischen einem Pauschalabzug und den effektiven Unterhaltskosten zu wählen. Welche Variante steuerlich vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Situation und den tatsächlich angefallenen Kosten ab.



Sind energetische Sanierungen steuerlich abzugsfähig?

Energetische Sanierungen nehmen steuerlich eine Sonderstellung ein. Obwohl solche Investitionen den Wert einer Immobilie häufig erhöhen, werden bestimmte Massnahmen zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz steuerlich den Unterhaltskosten gleichgestellt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmepumpen

  • Solaranlagen

  • Verbesserungen der Gebäudeisolation

  • bestimmte Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können diese Investitionen direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Gerade bei grösseren Projekten lohnt sich zudem ein Blick auf die zeitliche Planung. Werden umfangreiche Sanierungsarbeiten auf mehrere Steuerjahre verteilt, kann die Steuerprogression gezielt berücksichtigt werden. Zudem können bestimmte energetische Investitionskosten unter Voraussetzungen in spätere Steuerperioden übertragen werden. Die konkrete Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.



Welche Steuern fallen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie an?

Beim Verkauf einer Immobilie rückt häufig die Grundstückgewinnsteuer in den Fokus. Diese wird von den Kantonen erhoben und kann je nach Standort der Immobilie unterschiedlich ausgestaltet sein.

Massgebend ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den anerkannten Anlagekosten. Neben dem ursprünglichen Kaufpreis können dabei auch wertvermehrende Investitionen berücksichtigt werden.

Deshalb lohnt es sich, Rechnungen und Belege über grössere Umbauten oder Erweiterungen langfristig aufzubewahren. Was während der Besitzdauer steuerlich nicht abzugsfähig war, kann beim späteren Verkauf die steuerliche Belastung reduzieren.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Besitzesdauer. In vielen Kantonen reduziert sich die Steuerbelastung bei längerer Haltedauer einer Immobilie. Umgekehrt kann ein Verkauf nach kurzer Besitzdauer zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen.

Die konkrete Ausgestaltung der Grundstückgewinnsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Dies betrifft insbesondere die Steuersätze sowie die Entlastung bei längerer Besitzdauer.

Neben der Grundstückgewinnsteuer können je nach Kanton weitere Abgaben wie die Handänderungssteuer anfallen. Auch deren Ausgestaltung ist kantonal unterschiedlich und sollte bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Praxisbeispiel

Eine Eigentümerin verkauft ihr Einfamilienhaus nach 20 Jahren Besitzdauer. Während dieser Zeit hat sie verschiedene wertvermehrende Investitionen vorgenommen und die entsprechenden Belege sorgfältig aufbewahrt.

Diese Investitionen erhöhen die steuerlich anerkannten Anlagekosten und reduzieren damit den steuerbaren Grundstückgewinn. Gleichzeitig profitiert sie von einer steuerlichen Entlastung aufgrund der langen Besitzesdauer.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig eine saubere Dokumentation über viele Jahre hinweg sein kann.

Immobilien und Steuern ganzheitlich betrachten

Viele Eigentümer treffen finanzielle Entscheidungen isoliert. Eine Renovation wird durchgeführt, eine Hypothek verlängert oder ein Verkauf geplant – oft ohne die steuerlichen Auswirkungen gesamthaft zu betrachten.

Dabei hängen zahlreiche Themen unmittelbar zusammen:

  • Eigenmietwert

  • Vermögenssteuer

  • Schuldzinsen

  • Unterhaltskosten

  • energetische Investitionen

  • Grundstückgewinnsteuer

Wer seine Immobilie langfristig plant, kann finanzielle und steuerliche Aspekte besser aufeinander abstimmen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zu Immobilien und Steuern in der Schweiz

Sind sämtliche Renovationskosten steuerlich abzugsfähig?

Nein. Grundsätzlich können werterhaltende Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden. Wertvermehrende Investitionen gelten in der Regel als Anlagekosten und werden erst bei einem späteren Verkauf relevant.

Warum sollte ich Rechnungen für Umbauten aufbewahren?

Wertvermehrende Investitionen können bei einem späteren Verkauf die steuerlich anerkannten Anlagekosten erhöhen und damit die Grundstückgewinnsteuer reduzieren.

Sind Solaranlagen oder Wärmepumpen steuerlich abzugsfähig?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bestimmte Investitionen zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Soll ich den Pauschalabzug oder die effektiven Kosten wählen?

Das hängt von der Höhe der tatsächlich angefallenen Unterhaltskosten ab. Bei grösseren Renovationen können die effektiven Kosten vorteilhafter sein, während in Jahren mit wenig Unterhaltsaufwand häufig der Pauschalabzug attraktiver ist.

Was passiert steuerlich beim Verkauf eines Einfamilienhauses?

Beim Verkauf kann eine Grundstückgewinnsteuer anfallen. Deren Höhe hängt insbesondere vom erzielten Gewinn, den anerkannten Anlagekosten, dem Standort der Immobilie und der Besitzdauer ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Besteuerung aufgeschoben werden, wenn der Verkaufserlös innerhalb der gesetzlichen Fristen wieder in selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird (Ersatzbeschaffung). Die Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton. Eine frühzeitige Planung ist deshalb wichtig.

Wird der Eigenmietwert abgeschafft?

Ja. Nach aktueller Planung soll der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum per 1. Januar 2029 abgeschafft werden. Bis dahin gelten die heutigen Regelungen weiter.

Fazit: Immobiliensteuern sind ein langfristiges Thema

Immobilien und Steuern sind eng miteinander verbunden. Entscheidungen rund um Unterhalt, energetische Investitionen oder einen späteren Verkauf können langfristige steuerliche Auswirkungen haben.

Immobilien im Privatvermögen begleiten ihre Eigentümer oft über Jahrzehnte. Entsprechend langfristig wirken sich auch steuerliche Entscheidungen aus. Wer Unterhaltsarbeiten, energetische Investitionen und einen späteren Verkauf frühzeitig plant, schafft die Grundlage für eine effiziente Steuerplanung.

Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Änderungen bei der Wohneigentumsbesteuerung lohnt es sich, steuerliche Fragestellungen regelmässig zu überprüfen und wichtige Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Eine vorausschauende Planung hilft dabei, finanzielle Spielräume optimal zu nutzen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Luzern, 25.06.2026

 
 
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