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Daniel Marty

Liquidierung einer Schweizer AG: Was Sie wissen müssen

Die Liquidierung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Durchführung erfordert.

Egal ob die Auflösung aufgrund einer freiwilligen Entscheidung der Aktionäre oder aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, es ist wichtig, alle Schritte zu verstehen und korrekt umzusetzen, um rechtliche und finanzielle Komplikationen zu vermeiden.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Aspekte des Liquidationsverfahrens und geben Ihnen hilfreiche Tipps für einen reibungslosen Ablauf.


Herausforderung Liquidation

1. Gründe für die Liquidation einer AG

Die Liquidation einer AG kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zu den häufigsten zählen:


  • Freiwillige Auflösung: Die Aktionäre beschliessen in einer Generalversammlung, die Gesellschaft aufzulösen.

  • Insolvenz: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig und kann ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.



2. Der Liquidationsprozess: Schritt für Schritt

a) Beschluss der Generalversammlung

Der erste formelle Schritt zur Liquidierung ist der Beschluss der Generalversammlung. Die Aktionäre müssen einer Liquidation mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Der Beschluss wird im Handelsregister eingetragen, was die offizielle Einleitung des Liquidationsprozesses markiert.

b) Ernennung des Liquidators

Nach dem Beschluss wird ein Liquidator ernannt, der für die Abwicklung der Gesellschaft verantwortlich ist. Der Liquidator übernimmt die Verwaltung der Gesellschaft und führt die laufenden Geschäfte zu Ende. Häufig wird ein Mitglied des Verwaltungsrats als Liquidator bestimmt, es kann jedoch auch eine externe Person oder ein Treuhänder diese Rolle übernehmen.

c) Benachrichtigung der Gläubiger

Ein wesentlicher Bestandteil der Liquidation ist die Benachrichtigung aller Gläubiger. Die Gesellschaft muss einmalig eine Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlichen, in der Gläubiger ihre Ansprüche anmelden können.

d) Begleichung von Verbindlichkeiten

Bevor das Vermögen der Gesellschaft an die Aktionäre verteilt werden kann, müssen sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten beglichen werden. Der Liquidator prüft die Ansprüche der Gläubiger und sorgt dafür, dass diese erfüllt werden.

e) Verteilung des Restvermögens

Nach der Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen an die Aktionäre verteilt. Dies geschieht im Verhältnis ihrer Beteiligung am Unternehmen.

f) Löschung im Handelsregister

Sobald alle Schritte abgeschlossen sind, beantragt der Liquidator die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Damit ist die Liquidation formal abgeschlossen.

 

3. Zwei Verfahren zur Liquidation: Ordentliches und verkürztes Verfahren

Je nach finanzieller Situation der Gesellschaft und der Komplexität der Liquidation gibt es zwei unterschiedliche Verfahren, um eine AG zu liquidieren: das ordentliche und das verkürzte Ver-fahren. Beide Vorgehensweisen folgen weitgehend dem gleichen Ablauf, aber es gibt einige wichtige Unterschiede.

Welches Verfahren ist besser?

Die Entscheidung zwischen dem ordentlichen und dem verkürzten Verfahren hängt von den individuellen Umständen ab. Das verkürzte Verfahren bietet den Vorteil, dass es Verwaltungs-kosten spart, da die Liquidation bereits nach drei Monaten abgeschlossen werden kann. Allerdings fallen zusätzliche Kosten für die Erstellung der Zwischenbilanz und den Revisionsbericht an. Wenn Zeit ein kritischer Faktor ist, kann das verkürzte Verfahren die bessere Wahl sein.

Bei kleineren, unkomplizierten Liquidationen könnte das ordentliche Verfahren hingegen kosteneffizienter sein, da es keine Revisionsprüfung erfordert.

 

4. Steuerliche und rechtliche Implikationen

Die Liquidation einer AG hat auch steuerliche Konsequenzen. Es ist ratsam, bereits zu Beginn des Prozesses einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu gehören:


  • MWST-Abrechnung: Falls die Gesellschaft der Mehrwertsteuer unterliegt, muss eine Schlussabrechnung eingereicht werden.

  • Verrechnungssteuer: Bei der Verteilung des Vermögens an die Aktionäre können Verrechnungssteuern anfallen, die relevant sind.


 

5. Liquidation oder Insolvenz? Der Unterschied

Es ist wichtig, zwischen einer ordentlichen Liquidation und einer Insolvenz zu unterscheiden. Bei einer Liquidation handelt es sich um eine freiwillige Auflösung, während die Insolvenz eine erzwungene Abwicklung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit darstellt. Der Insolvenzprozess wird durch das Konkursamt eingeleitet und unterliegt anderen gesetzlichen Bestimmungen.

 


Fazit

Die Liquidierung einer Schweizer Aktiengesellschaft ist ein rechtlich und finanziell anspruchsvoller Prozess, der sorgfältige Planung und präzise Umsetzung erfordert.

Ob Sie sich für das ordentliche oder das verkürzte Verfahren entscheiden, hängt von Ihren individuellen Umständen und der Dringlichkeit des Verfahrens ab.

Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile, die je nach Komplexität und finanziellem Zustand der Aktiengesellschaft unterschiedlich zu bewerten sind.

Zögern Sie nicht, sich von einem Fachmannberaten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft.

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