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Säule 3a 2026 Schweiz – Nachzahlungen werden möglich: Was Sie jetzt wissen sollten

  • Autorenbild: Daniel Marty
    Daniel Marty
  • 24. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Okt.

Die private Vorsorge ist ein zentrales Element des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Viele Erwerbstätige zahlen jedes Jahr in die Säule 3a ein, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch wer in einzelnen Jahren keine Beiträge leisten konnte, hatte bislang Pech – die Möglichkeit, diese Einzahlungen nachzuholen, gab es nicht.

Mit der Reform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, ändert sich das grundlegend. Neu dürfen verpasste Säule-3a-Beiträge rückwirkend für bis zu zehn Jahre nachbezahlt werden. Das eröffnet grosse Chancen für den Vermögensaufbau – und interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.



Eine lächelnde, etwa 50-jährige Geschäftsfrau sitzt an einem Esstisch mit einer Kaffeetasse in der Hand und blickt nachdenklich auf Dokumente. Tageslicht fällt in den modernen, hell eingerichteten Raum – Symbol für Planung, Ruhe und finanzielle Vorsorge.
Wer früh plant, profitiert doppelt – bei der Vorsorge und bei den Steuern.

1. Die Säule 3a in Kürze

Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte Form der privaten Vorsorge. Sie richtet sich an alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig und AHV-pflichtig sind.

  • Mit Pensionskasse (BVG-Versicherung) dürfen pro Jahr bis zu CHF 7’258 (Stand 2026) eingezahlt werden.

  • Ohne Pensionskasse (z. B. Selbständigerwerbende) liegt die Grenze bei 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 36’288.

Die Beiträge sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar – ein direkter und oft spürbarer Steuervorteil.Bisher galt allerdings: Nicht genutzte Beiträge verfallen. Wer ein Jahr aussetzte, verlor den Abzugsanspruch unwiderruflich.



2. Die Reform ab 2025: Nachzahlen wird möglich

Mit der Umsetzung der Reform der Säule 3a ändert sich das System. Ab dem 1. Januar 2026 können Erwerbstätige Beiträge für die letzten zehn Jahre nachzahlen, die seit 2025 entstanden sind, sofern sie in diesen Jahren AHV-pflichtig waren.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Nachzahlungen gelten für alle bestehenden 3a-Konten oder -Policen.

  • Maximal zehn Kalenderjahre rückwirkend.

  • Die Einzahlung für ein spezifische Jahr muss innerhalb eines Kalenderjahrs erfolgen (keine Ratenzahlungen über mehrere Jahre).

  • Es gelten die jeweiligen Maximalbeträge des entsprechenden Jahres.

  • Beitragslücken, die im Jahr 2024 oder früher entstanden, können nicht geschlossen werden.

Ziel der Reform ist es, Vorsorgelücken zu schliessen – etwa nach Elternzeit, Auslandaufenthalten oder Teilzeitarbeit. Gleichzeitig stärkt sie die Eigenverantwortung der Versicherten und eröffnet neue Spielräume in der Steuerplanung.



3. Wer profitiert besonders?

Die Nachzahlungsmöglichkeit ist vor allem für Personen interessant, die ihre Einzahlungen in der Vergangenheit nicht lückenlos leisten konnten:


  • Personen mit Erwerbsunterbrüchen, z. B. wegen Weiterbildung, Sabbatical oder Elternzeit

  • Selbständigerwerbende, die unregelmässig Beiträge entrichteten

  • Teilzeitbeschäftigte oder solche, die zwischenzeitlich im Ausland gearbeitet haben

  • Personen, die erst spät mit der Vorsorge begonnen haben

Auch für jüngere Erwerbstätige kann die Reform langfristig attraktiv sein – sie erlaubt es, später gezielt Vorsorgelücken zu schliessen.



4. Steuerliche Auswirkungen und Chancen

Nachzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich voll abzugsfähig.Das bedeutet: Wer mehrere Jahre auf einmal nachzahlt, kann die Steuerlast massiv senken.

Ein Beispiel:Wer fünf Jahre à CHF 7’000 nachzahlt, kann CHF 35’000 vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Kanton und Einkommen ergibt das eine Steuerersparnis von mehreren Tausend Franken.

Doch Vorsicht: Eine grosse Einmalzahlung kann die Steuerprogression verzerren.Oft ist es steuerlich günstiger, die Nachzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Eine individuelle Simulation lohnt sich – am besten in Absprache mit Ihrem Treuhänder.



5. Stolperfallen und Grenzen der neuen Regelung

So attraktiv die Reform ist – sie hat Grenzen:

  • Nur für Jahre mit AHV-Pflicht: Wer in bestimmten Jahren gar nicht gearbeitet hat, darf für diese Zeit auch keine Beiträge nachzahlen.

  • Keine Teilzahlungen: Nachzahlungen müssen in voller Höhe geleistet werden.

  • Liquidität erforderlich: Die Summen können beträchtlich sein, daher sorgfältig planen.

  • Kombination mit BVG-Einkäufen: Beide Abzugsmöglichkeiten sind steuerlich limitiert – sie sollten koordiniert werden, um Überbesteuerung oder Sperrfristen zu vermeiden.

  • Bezugsstrategie: Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss prüfen, ob eine Nachzahlung noch sinnvoll ist – da sie die spätere Steuerplanung beeinflusst.



6. Kombination mit der Pensionskasse

Nachzahlungen in die Säule 3a können mit freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule (BVG) kombiniert werden. Beide Massnahmen dienen dem gleichen Ziel – der Schliessung von Vorsorgelücken – und sind steuerlich absetzbar.

Wichtig ist die richtige Reihenfolge:

  • Grundsätzlich sollten zuerst BVG-Lücken gedeckt werden, wenn der Arbeitgeber eine attraktive Vorsorgelösung bietet.

  • Die Säule 3a eignet sich dagegen als ergänzende, flexible Vorsorge – besonders für Selbständigerwerbende oder Personen ohne Pensionskasse.

Wer beide Systeme clever kombiniert, optimiert sowohl die Altersvorsorge als auch die Steuerbelastung.



7. Praktische Tipps für die Umsetzung

Damit die Nachzahlungen reibungslos funktionieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Bestehende 3a-Konten prüfen: Wie viele Jahre fehlen?

  • AHV-Pflicht bestätigen: Nur für beitragspflichtige Jahre erlaubt.

  • Steuerwirkung simulieren: Sinnvolle Staffelung mit Treuhand oder Steuerberater planen.

  • Nachzahlungsprozess klären: Banken und Versicherer entwickeln derzeit interne Verfahren – Information frühzeitig einholen.

  • Mehrere Konten führen: Für die spätere Pensionierung (gestaffelter Bezug) steuerlich vorteilhaft.



8. Fazit: Chancen nutzen, aber mit Planung

Die Säule-3a-Reform ab 2025 ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Schweizer Vorsorge seit Jahren. Sie ermöglicht es, versäumte Beiträge nachzuholen, Steuern zu sparen und die Altersvorsorge gezielt zu stärken.

Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung gilt: Planung ist entscheidend.Die optimale Nutzung hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Einkommensverhältnissen und Ihrer Steuerstrategie ab.

Corvus Partners unterstützt Sie gerne bei der Auslegeordnung Ihrer Vorsorgemöglichkeiten – damit Nachzahlungen nicht nur erlaubt, sondern auch rentabel sind.

 
 

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