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Schritte zur Pensionierung: Was Sie wissen müssen

Autorenbild: Daniel MartyDaniel Marty

Gut vorbereitet lässt es sich entspannt den Lebensabend geniessen
Gut vorbereitet lässt es sich entspannt den Lebensabend geniessen

Die Pensionierung ist ein bedeutender Meilenstein im Leben – finanziell, organisatorisch und emotional. Wer frühzeitig plant, kann seinen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen geniessen und steuerliche Vorteile optimal nutzen.

In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen: AHV, Pensionskasse und private Vorsorge. Doch wie stellt man sicher, dass man rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet?

In diesem Artikel zeigen wir, worauf KMU-Unternehmer und Angestellte achten müssen und welche typischen Fehler es zu vermeiden gilt.


1. Die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen, die zusammen eine angemessene Altersrente ermöglichen.


1.1 AHV (1. Säule): Die staatliche Altersvorsorge


Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die Basis der Altersvorsorge in der Schweiz. Alle Erwerbstätigen zahlen während ihres Arbeitslebens Beiträge ein.

  • Das Rentenalter liegt aktuell bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Mit der AHV-Reform wird dies schrittweise angepasst.

  • Die Höhe der AHV-Rente hängt von den Beitragsjahren und dem Durchschnittseinkommen ab. Wer Lücken in der Beitragsdauer hat, erhält eine gekürzte Rente.

  • Die maximale AHV-Einzelrente beträgt (Stand 2025) rund 2’520 CHF pro Monat, die Minimalrente liegt bei etwa 1’260 CHF.

👉 Tipp: Überprüfen Sie frühzeitig Ihre Beitragslücken. Wer Jahre mit fehlenden Beiträgen hat, kann unter Umständen Nachzahlungen leisten.

1.2 Pensionskasse (2. Säule): Die berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt die AHV und ist für Angestellte mit einem jährlichen Einkommen über 22’680 CHF (2025) obligatorisch.

  • Die Pensionskassenbeiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert.

  • Beim Renteneintritt gibt es zwei Optionen: Kapitalbezug oder Rente.

  • Der Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe: Für das obligatorische BVG beträgt er aktuell 6%, Tendenz sinkend.

👉 Tipp: Wer frühzeitig plant, kann freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, um die Rente zu erhöhen und Steuern zu sparen.

1.3 Private Vorsorge (3. Säule): Steuerlich optimierte Ergänzung

Die Säule 3a ist eine freiwillige Vorsorgeform, die steuerliche Vorteile bietet.

  • Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag von 7’258 CHF (für Angestellte, 2025) abzugsfähig.

  • Das angesparte Kapital kann frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden.

  • Alternativ kann es für Wohneigentum oder bei einer definitiven Auswanderung vorzeitig bezogen werden.

👉 Tipp: Ab 2025 ist es möglich, verpasste Einzahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzuholen.

2. Finanzielle Planung: So vermeiden Sie Versorgungslücken

Viele Menschen unterschätzen den finanziellen Bedarf im Ruhestand. Eine detaillierte Planung hilft, Versorgungslücken zu erkennen und frühzeitig zu schliessen.

2.1 Wie viel Rente kann man erwarten?

  • Eine Faustregel besagt, dass man im Ruhestand rund 60–80 % des letzten Einkommens benötigt.

  • AHV und Pensionskasse decken je nach Karriereverlauf ca. 50–60 % ab.

👉 Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig eine Rentenprognose erstellen und prüfen Sie Alternativen wie den gestaffelten Bezug der Säule 3a.

2.2 Kapitalbezug oder Rente?

Die Entscheidung zwischen Kapitalbezug und lebenslanger Rente aus der Pensionskasse ist individuell:

✅ Kapitalbezug:

  • Bietet mehr Flexibilität und kann steuerlich vorteilhafter sein.

  • Erfordert jedoch eine gute Finanzplanung und -anlage, um nicht vorzeitig aufgebraucht zu sein.

✅ Rentenbezug:

  • Garantiert eine lebenslange Auszahlung, unabhängig von der Marktlage.

  • Ist stabil, aber steuerlich weniger flexibel.

👉 Tipp: Eine Mischung aus beidem kann sinnvoll sein.

3. Versicherungen und Sozialleistungen nach der Pensionierung

Mit der Pensionierung ändern sich einige Versicherungen und Sozialleistungen.

3.1 Krankenkasse und Zusatzversicherungen

  • Die Prämien steigen mit dem Alter – prüfen Sie frühzeitig Zusatzversicherungen.

  • Unfallversicherung entfällt mit dem Erwerbsleben – Unfalldeckung in der Krankenkasse aktivieren!

3.2 Ergänzungsleistungen

  • Wer mit AHV und Pensionskasse nicht genügend Einkommen hat, kann Ergänzungsleistungen beantragen.

  • Voraussetzung: Geringes Einkommen und wenig Vermögen.

👉 Tipp: Lassen Sie sich beraten, um den Anspruch optimal zu nutzen.

4. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Hier sind einige Fehler, die in der Praxis häufig vorkommen – und wie Sie sie verhindern können:

🚫 Zu späte Planung→ Beginnen Sie mindestens 10 Jahre vor der Pensionierung mit der Planung.

🚫 Kapitalbezug ohne Strategie→ Eine unstrukturierte Auszahlung kann zu Steuerfallen führen.

🚫 Unterschätzte Krankheitskosten→ Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Langzeitpflege- und Zusatzversicherungen.

5. Fazit: Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Die Pensionierung ist nicht nur eine Frage des Alters, sondern eine der Vorbereitung. Wer sich frühzeitig informiert, kann finanzielle Engpässe vermeiden, Steuervorteile nutzen und seine Rentenzeit sorgenfrei geniessen.

Nutzen Sie professionelle Beratung, um Ihre individuellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Unser Treuhandbüro unterstützt Sie dabei, die besten Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge zu treffen.

📌 Ihr nächster Schritt: Überprüfen Sie Ihre aktuelle Vorsorgesituation und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!


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