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Private Steuererklärung 2025 - Diese Abzüge sollten Sie kennen

  • Autorenbild: Daniel Marty
    Daniel Marty
  • 25. Feb.
  • 3 Min. Lesezeit

Die private Steuererklärung gehört für viele jedes Jahr zu den weniger beliebten Aufgaben. Oft wird sie routiniert ausgefüllt – mit dem Ziel, die Pflicht fristgerecht zu erfüllen. Dabei bleibt jedoch häufig ungenutztes Potenzial liegen. Denn zahlreiche Abzüge werden entweder vergessen, falsch deklariert oder aus Unsicherheit gar nicht erst geltend gemacht.

Gerade bei der Steuererklärung 2025 lohnt sich ein genauer Blick auf die möglichen Abzüge. Wer sich bewusst mit den relevanten Positionen auseinandersetzt, kann seine Steuerbelastung reduzieren – ganz legal und oft mit überschaubarem Aufwand. Dieser Beitrag gibt eine strukturierte Orientierung zu den wichtigsten Abzugsmöglichkeiten für Privatpersonen in der Schweiz.

Mittlerer Mann sitzt am Esstisch und prüft Unterlagen zur Steuererklärung mit Laptop, Taschenrechner und Belegen – private Steuerplanung in der Schweiz.
Steuererklärung - Gut vorbereitet ist halb erledigt

Vorsorgeabzüge: Säule 3a und Pensionskasse

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) gehört zu den wirkungsvollsten Steuerabzügen. Beiträge können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Seit der jüngsten Gesetzesänderung ist es zudem möglich, verpasste Säule-3a-Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen in späteren Jahren nachzuzahlen. Dennoch bleibt eine regelmässige Einzahlung die einfachste und wirkungsvollste Form der Vorsorge- und Steuerplanung.

Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) können das steuerbare Einkommen erheblich reduzieren. Sie sind insbesondere dann interessant, wenn Vorsorgelücken bestehen, etwa aufgrund von Erwerbsunterbrüchen, Teilzeitarbeit, Lohnerhöhungen oder einem späten Eintritt in die Pensionskasse. Gleichzeitig sollten solche Einkäufe nicht isoliert betrachtet werden. Wer plant, in den kommenden Jahren Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen, muss Sperrfristen und steuerliche Konsequenzen berücksichtigen.

Krankheits- und Gesundheitskosten richtig einordnen

Gesundheitskosten werden häufig als „sowieso nicht abzugsfähig“ abgetan. Dabei können bestimmte Ausgaben sehr wohl geltend gemacht werden – sofern sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dazu zählen beispielsweise Zahnarztkosten, Brillen, Kontaktlinsen, nicht gedeckte Therapien oder medizinisch notwendige Behandlungen.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Abzugsfähig sind nur Kosten, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind und medizinisch begründet sind. Zudem gelten kantonal unterschiedliche Schwellenwerte, ab denen ein Abzug möglich ist. Wer grössere Gesundheitsausgaben hatte, sollte diese Position deshalb gezielt prüfen und vollständig dokumentieren.

Berufsauslagen und Weiterbildung

Berufsbedingte Kosten bilden einen weiteren relevanten Abzugsbereich. In der Regel wird dafür eine pauschale Berufskostenpauschale berücksichtigt. Zusätzlich können je nach persönlicher Situation weitere Auslagen wie Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, auswärtige Verpflegung oder notwendige Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden. Welche Abzüge im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Umständen ab.

Auch Weiterbildungskosten sind grundsätzlich abzugsfähig, sofern sie der beruflichen Weiterentwicklung dienen. Die Abgrenzung zwischen abzugsfähiger Weiterbildung und nicht abzugsfähiger Ausbildung ist dabei entscheidend. Gerade bei Umschulungen oder neuen Qualifikationen empfiehlt sich eine genaue Prüfung, um spätere Rückfragen der Steuerbehörde zu vermeiden.

Versicherungsprämien und Schuldzinsen

Versicherungsprämien für Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge abgezogen werden. Diese Abzüge werden oft pauschal ausgeschöpft, ohne zu prüfen, ob der Maximalbetrag tatsächlich erreicht wird.

Auch Schuldzinsen verdienen Beachtung. Zinsen aus Hypotheken oder privaten Darlehen sind grundsätzlich abzugsfähig und stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Vermögenssteuer. Wer Wohneigentum besitzt oder Fremdkapital nutzt, sollte diesen Bereich nicht vernachlässigen.

Spenden: Gutes tun und Steuern sparen

Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie den kantonalen Vorgaben entsprechen. Abzugsfähig sind in der Regel Geldspenden bis zu einem bestimmten Prozentsatz des steuerbaren Einkommens.

Wichtig ist, dass entsprechende Spendenbestätigungen vorliegen und die Organisation steuerlich anerkannt ist. Auch hier gilt: Ohne Beleg kein Abzug.

Wohneigentum: Unterhalt oder Wertvermehrung?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum können im Rahmen der Steuererklärung verschiedene Abzüge geltend machen, etwa für Unterhaltsarbeiten oder bestimmte Investitionen. Dabei ist zu beachten, dass sich die steuerliche Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum ab 2027 ändern wird. Mit der geplanten Reform der Wohneigentumsbesteuerung ist insbesondere eine Anpassung beim Eigenmietwert vorgesehen, was auch Auswirkungen auf bestehende Abzugsmöglichkeiten haben kann. Wer grössere Unterhalts- oder Investitionsentscheide plant, sollte diese Entwicklungen im Auge behalten und frühzeitig in die persönliche Steuerplanung einbeziehen.

Häufige Fehler bei Steuerabzügen

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Stolpersteine. Abzüge werden vergessen, weil sie nicht automatisch vorgeschlagen werden. Belege fehlen oder werden nicht aufbewahrt. Kantonal unterschiedliche Regelungen werden übersehen, obwohl sie einen erheblichen Einfluss auf das Resultat haben können.

Ein weiterer häufiger Fehler ist das „Durchklicken“ der Steuererklärung ohne inhaltliche Prüfung. Gerade bei Veränderungen im privaten oder beruflichen Umfeld lohnt es sich, die Steuererklärung nicht als Routineaufgabe zu behandeln.

Fazit: Abzüge bewusst nutzen statt verschenken

Die Steuererklärung 2025 bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerbelastung legal zu optimieren. Viele Abzüge sind bekannt – werden aber im Detail nicht ausgeschöpft oder aus Unsicherheit weggelassen. Wer sich die Zeit nimmt, seine persönliche Situation zu analysieren und relevante Positionen gezielt zu prüfen, kann oft mehr erreichen, als zunächst vermutet.

Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Abzügen schafft Transparenz und vermeidet unnötige Steuerzahlungen. Bei komplexeren Situationen oder offenen Fragen kann eine kurze fachliche Einschätzung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen – und die Steuererklärung nicht nur korrekt, sondern auch optimal auszufüllen.

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