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Wie Sie Ihre Mitarbeitenden richtig versichern – Tipps für Schweizer KMU

Daniel Marty

Neue Mitarbeitende richtig versichern
Neue Mitarbeitende richtig versichern

Die Versicherung von Mitarbeitenden ist für KMU in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Richtige Absicherungen schützen nicht nur die Belegschaft, sondern auch das Unternehmen vor finanziellen Risiken. Gerade 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die Unternehmer kennen und umsetzen sollten.

Dieser Artikel bietet einen kompakten Überblick über die wesentlichen Anforderungen und zeigt, wie Sie Ihre Mitarbeitenden effizient absichern.


1. Gesetzliche Grundlagen: Was muss ein KMU wissen?

AHV/IV/EO: Grundsicherung für alle Mitarbeitenden

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) bilden die Basis der sozialen Absicherung. Arbeitgeber müssen die Beiträge direkt vom Lohn abziehen und mit ihren eigenen Beiträgen an die zuständigen Stellen überweisen. Diese Versicherungen garantieren Grundsicherungen für Alter, Invalidität oder Erwerbsausfall infolge Militär- oder Zivildienstes und Mutterschaftsurlaub.

ALV: Schutz bei Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt Mitarbeitende bei Arbeitsplatzverlust. Arbeitgeber zahlen Beiträge bis zu einer definierten Lohnobergrenze.

UVG: Unfallversicherung

Die Unfallversicherung (UVG) umfasst zwei Bereiche: Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU). Während die BU-Versicherung komplett vom Arbeitgeber getragen wird, werden die NBU-Beiträge häufig vom Lohn der Mitarbeitenden abgezogen. Die Wahl eines passenden Versicherungspartners ist entscheidend, um optimale Leistungen zu gewährleisten.

BVG: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt die AHV/IV und sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Alter ihren Lebensstandard halten können. Arbeitgeber müssen mindestens 50 % der Beiträge übernehmen. Ab 2025 ändern sich die Eintrittsschwellen und der Mindestzins, wodurch KMU ihre Mitarbeiterlöhne prüfen sollten.

2. Freiwillige Zusatzversicherungen: Mehr Sicherheit für Unternehmen und

Mitarbeitende


Krankentaggeldversicherung (KTG)

Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist zwar nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Sie übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über die gesetzliche Dauer hinaus. Dies entlastet das Unternehmen finanziell und bietet den Mitarbeitenden Sicherheit.


Erweiterte Unfallversicherung

Für Mitarbeitende mit höherem Einkommen oder besonderen Risiken können KMU eine erweiterte Unfallversicherung abschliessen. Sie deckt über das gesetzliche Minimum hinausgehende Löhne und Kosten, etwa bei medizinischen Behandlungen oder Invalidität.


Rechtsschutz- oder Berufshaftpflichtversicherung

In Branchen mit hoher Haftung, wie der Beratung oder dem Bauwesen, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese schützt vor hohen Kosten durch Schadensersatzforderungen.



3. Typische Fehler und Herausforderungen bei der Versicherung von Mitarbeitenden


Eintrittsschwellen und Versicherungsgrenzen

Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung von Eintrittsschwellen, etwa im BVG. Mitarbeitende, die knapp unter der Schwelle verdienen, können unzureichend abgesichert sein. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten korrekt versichert sind.


Fehlende Zusatzversicherungen

Viele KMU übersehen den Mehrwert von Zusatzversicherungen wie KTG oder erweiterter Unfallversicherung. Diese bieten nicht nur besseren Schutz, sondern erhöhen auch die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Mitarbeitende.


Kommunikation mit den Mitarbeitenden

Oft fehlt es an Transparenz über die bestehenden Versicherungsleistungen. Eine klare Kommunikation ist wichtig, damit Mitarbeitende die Vorteile verstehen und schätzen.


4. Änderungen und Reformen 2025: Was bedeutet das für KMU?


AHV 21: Höheres Rentenalter und Beitragsänderungen

Die AHV-Reform 2025 sieht eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters sowie mögliche Anpassungen der Beitragssätze vor. KMU sollten die Auswirkungen auf ihre Lohnbuchhaltung prüfen und Mitarbeitende frühzeitig informieren.


BVG-Reform: Anpassungen bei Schwellenwerten und Mindestzins

Die Änderungen im BVG betreffen unter anderem die Eintrittsschwelle und den Mindestzins. Unternehmen wird entsprechend empfohlen, die Lohnniveaus ihrer Mitarbeitenden zu überprüfen, um allfällig neue zu versichernde Personen einzuschliessen.



5. Fazit: Sicherheit für Mitarbeitende und KMU

Die richtige Absicherung Ihrer Mitarbeitenden ist essenziell, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Indem Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen und gezielt Zusatzversicherungen einsetzen, schützen Sie sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Belegschaft.

Nutzen Sie die Gelegenheit, bestehende Versicherungsstrategien zu überprüfen und an die Neuerungen 2025 anzupassen. So sichern Sie langfristig den Erfolg Ihres Unternehmens und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden.

Hirschengraben 33b
CH-6003 Luzern / Schweiz

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